PRIVATLEISTUNGEN

Keine Kostenübernahme durch die Pflegekassen

 

Begleitung zum Widerspruch 

Beratung und Erstellung

Bei der Ablehnung eines beantragten Pflegegrades bzw. der Einstufung in einen höheren  Pflegegrades oder der Ablehnung von  anderen beantragten pflegerischen Leistungen, biete ich Ihnen als Pflegesachverständige die Begleitung im Widerspruchsverfahren, als  Widerspruchsberatung und die Erstellung eines fachlich fundierten Widerspruchs an.

Pflegesachverständigen 
Gutachten  

Durchführung von privaten Pflegesachverständigen Gutachten, Gutachterliche Bewertungen, Prüfungen von abgelehnten Leistungen und Anträge, sowie andere allg. pflegerische Aufträge. 

Dieses Angebot gilt für privaten Aufträge von Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie für andere öffentliche Kostenträger, Versicherungen, etc.

Beratung für die Notwendigkeit von Pflegehilfsmittel

  • Bei bestehender Notwendigkeit von einem Pflegehilfsmittel.
  • Beratung zur Auswahl von einem Pflegehilfsmittel.
  • Überprüfung nach Ablehnung von einem beantragten Pflegehilfsmittel.
  • Überprüfung bei unzureichender. Bewilligung eines Pflegehilfsmittels.

Schulungen zum Thema Pflege für Pflegedienste und Unternehmen

Private Pflegeberatung

(für Erwachsene und Kinder)

Beratung und Antrag auf einen Pflegegrad 
(Kompl. Management mit Hausbesuch und Begleitung während der Begutachtung des Medizinischen Dienstes).

Beratung und Antrag zur Höherstufung eines Pflegegrades
(Kompl. Management mit Hausbesuch und Begleitung während der Begutachtung des Medizinischen Dienstes).

Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes

Beratung vor der Begutachtung.
Begleitung während der Begutachtung.
Überprüfung des Begutachtungsergebnisses.

Pflegegutachten / begleitendes Case Management 
(auf Anfrage eines privaten Auftraggebers)

Eine individuelle Pflegeberatung im Rahmen eines Case Managements (Fallmanagement) biete ich ebenfalls auf  Anfrage eines privaten Auftraggebers. Dazu gehört beispielsweise: 

  • Einschätzung der Pflegesituation und des vorliegenden Hilfebedarfs
  • Hilfe bei Antragstellung (z.B. Pflegegrad, Schwerbehinderung, etc.)
  • Hilfestellung und Information über wohnortnahe Hilfe- und Unterstützungsangebote
  • Hilfe in der Koordination der Zusammenarbeit mit Ärzte und anderen Leistungsanbietern in der Umgebung
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige u.v.m.

Erstellung von Bescheinigungen 

  • Notwendigkeitsbescheinigungen (z.B. Notwendigkeit eines Hilfsmittels oder Anpassung des Wohnumfeldes).
  • Einfache Bescheinigung (z.B. Bestätigung das die Person pflegende/r Angehörige/r ist)

Schulungen für Unternehmen

Vorträge und Schulungen der Mitarbeiter zu pflegerelevanten Themen auf Anfrage

LEISTUNGEN

mit Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Die o.g. Pflegeberatung wird bei absehbarer Pflegebedürftigkeit oder schon von der Pflegekasse bewilligten Pflegegrad durchgeführt. 

Durch sie wird die Pflegesituation eingeschätzt und organisiert.  Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige werden über mögliche Leistung- und Hilfsangebote in der Pflege informiert und beraten.

Diese Leistung  erfolgt nur im Auftrag der Pflegekassen und nach Anforderung des Versicherten. 

Häusliche Schulungen und 
Pflegekurse (§ 45 SGB XI)

Durch die Schulung wird den  Pflegeangehörigen das Grundwissen zur praktischen Pflege, Selbstpflege, Recht, Soziales sowie Hygiene übermittelt.

In einer Schulung kann auch vertiefend auf spezielle Krankheiten (wie Demenz, Parkinson, Schlaganfall) oder andere chronischen Erkrankungen eingegangen werden.

Die Schulung kann in Gruppe (6-15 Personen) oder als individuelle häusliche Schulung stattfinden.


Alle diese Leistungen 
sind für die Versicherten 
mit Pflegegrad 
kostenfrei
Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten für Sie

Beratungseinsatz 
(§ 37.3 SGB XI)

Bei Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5, die Pflegegeld erhalten ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI verpflichtend nachzuweisen.

Für Versicherte mit Pflegegrad 2 und 3 erfolgt diese 2 x jährlich und  Versicherte mit Pflegegrad 4 und 5  wird  dies 4 x jährlich durchgeführt.

Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig und kann zweimal im Jahr abgerufen werden.

 

Gesundheitsvorträge

Ich biete für gemeinnützige Organisationen, Pflegeheime und Selbsthilfegruppen verschiedene Vorträge zum Thema Pflege an.

Zum Beispiel:

  • Die Leistungen der Pflegeversicherung
  • Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung 

Weitere spezifische Themen können unter zusätzliche Kosten vereinbart werden. 

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Diplom-Pflegewirtin (FH)

Nadine Pérez Artolachipe

Pflegesachverständige Gutachterin

Telefon: 49 176-30196115        

Fax: 03212-3443697                                                                        

E-Mail: pflegeberatung.perez@web.de

Homepage: www.pflegeberatung-gutachten.com                                     

© Pflegeberatung und Gutachten - Nadine Pérez Artolachipe. Alle Rechte vorbehalten.

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