Keine Kostenübernahme durch die Pflegekassen
Begleitung zum Widerspruch
Beratung und Erstellung
Bei der Ablehnung eines beantragten Pflegegrades bzw. der Einstufung in einen höheren Pflegegrades oder der Ablehnung von anderen beantragten pflegerischen Leistungen, biete ich Ihnen als Pflegesachverständige die Begleitung im Widerspruchsverfahren, als Widerspruchsberatung und die Erstellung eines fachlich fundierten Widerspruchs an.
Pflegesachverständigen
Gutachten
Durchführung von privaten Pflegesachverständigen Gutachten, Gutachterliche Bewertungen, Prüfungen von abgelehnten Leistungen und Anträge, sowie andere allg. pflegerische Aufträge.
Dieses Angebot gilt für privaten Aufträge von Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie für andere öffentliche Kostenträger, Versicherungen, etc.
Beratung für die Notwendigkeit von Pflegehilfsmittel
Schulungen zum Thema Pflege für Pflegedienste und Unternehmen
Private Pflegeberatung
(für Erwachsene und Kinder)
Beratung und Antrag auf einen Pflegegrad
(Kompl. Management mit Hausbesuch und Begleitung während der Begutachtung des Medizinischen Dienstes).
Beratung und Antrag zur Höherstufung eines Pflegegrades
(Kompl. Management mit Hausbesuch und Begleitung während der Begutachtung des Medizinischen Dienstes).
Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes
Beratung vor der Begutachtung.
Begleitung während der Begutachtung.
Überprüfung des Begutachtungsergebnisses.
Pflegegutachten / begleitendes Case Management
(auf Anfrage eines privaten Auftraggebers)
Eine individuelle Pflegeberatung im Rahmen eines Case Managements (Fallmanagement) biete ich ebenfalls auf Anfrage eines privaten Auftraggebers. Dazu gehört beispielsweise:
Erstellung von Bescheinigungen
Schulungen für Unternehmen
Vorträge und Schulungen der Mitarbeiter zu pflegerelevanten Themen auf Anfrage
mit Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Die o.g. Pflegeberatung wird bei absehbarer Pflegebedürftigkeit oder schon von der Pflegekasse bewilligten Pflegegrad durchgeführt.
Durch sie wird die Pflegesituation eingeschätzt und organisiert. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige werden über mögliche Leistung- und Hilfsangebote in der Pflege informiert und beraten.
Diese Leistung erfolgt nur im Auftrag der Pflegekassen und nach Anforderung des Versicherten.
Häusliche Schulungen und
Pflegekurse (§ 45 SGB XI)
Durch die Schulung wird den Pflegeangehörigen das Grundwissen zur praktischen Pflege, Selbstpflege, Recht, Soziales sowie Hygiene übermittelt.
In einer Schulung kann auch vertiefend auf spezielle Krankheiten (wie Demenz, Parkinson, Schlaganfall) oder andere chronischen Erkrankungen eingegangen werden.
Die Schulung kann in Gruppe (6-15 Personen) oder als individuelle häusliche Schulung stattfinden.
Beratungseinsatz
(§ 37.3 SGB XI)
Bei Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5, die Pflegegeld erhalten ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI verpflichtend nachzuweisen.
Für Versicherte mit Pflegegrad 2 und 3 erfolgt diese 2 x jährlich und Versicherte mit Pflegegrad 4 und 5 wird dies 4 x jährlich durchgeführt.
Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig und kann zweimal im Jahr abgerufen werden.
Gesundheitsvorträge
Ich biete für gemeinnützige Organisationen, Pflegeheime und Selbsthilfegruppen verschiedene Vorträge zum Thema Pflege an.
Zum Beispiel:
Weitere spezifische Themen können unter zusätzliche Kosten vereinbart werden.
Diplom-Pflegewirtin (FH)
Nadine Pérez Artolachipe
Pflegesachverständige Gutachterin
Telefon: 49 176-30196115
Fax: 03212-3443697
E-Mail: pflegeberatung.perez@web.de
Homepage: www.pflegeberatung-gutachten.com
© Pflegeberatung und Gutachten - Nadine Pérez Artolachipe. Alle Rechte vorbehalten.
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