Private Leistungen 
für pflegebedürftige Erwachsene und Kinder

Der Weg zum Widerspruch 

Warum ist es wichtig, dass der Widerspruch durch eine Fachperson erfolgen sollte?

Wurde der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft? 

oder 

Wurde eine andere Pflegeleistung oder ein Hilfsmittel nicht oder nicht ausreichend bewilligt?

Zunächst müssen Sie wissen, dass Sie als Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen selbst den Widerspruch erstellen und einreichen können. 

Nach meiner Erfahrung, sehe ich häufig, dass die Erstellung eines Widerspruchs sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für deren Angehörigen eher eine große Herausforderung darstellt. Trotz viele Bemühungen von Ihnen, ist eine Ablehnung oder eine unzureichende Einstufung des beantragten Pfleggrades bzw. der beantragten Pflegeleistung häufig zu sehen. Schließlich überlegen sich viele Betroffene eine fachliche Unterstützung für diesen Verfahren zu holen. Sie müssen verstehen, dass Ihr selbst erstellter Widerspruch grundsätzlich von erfahrenen Fachleuten überprüft und bewertet wird. Für sie ist meistens ihre begründende Meinung fachlicherseits nicht schwer zu widerlegen.  

Aber es ist auch wichtig zu wissen, dass um ein erfolgreiches Widerspruch zu erreichen, spielt die fachliche Formulierung im Zusammenhang mit der Erfahrung des Erstellers eine entscheidende Rolle. 

Auch wenn die fachliche Beratung und Erstellung eines Widerspruchs mit Kosten gebunden ist, lohnt es sich auf Dauer, sich von einem Pflegesachverständigen begleiten zu lassen, wenn schließlich der entsprechende (höhere) Pflegegrad oder die Bewilligung des Hilfsmittels bzw. der Pflegeleistung angemessen erreicht wurde. 

Nach der Zuerkennung ihres Pflegegrads bzw. Erfolg ihres Widerspruchs bleibe ich, auf ihrem Wunsch, weiterhin Ihr persönliche Ansprechpartnerin rund um die Leistungen der Pflegeversicherung. 

Private Pflegeberatung 

Antrag auf einen Pflegegrad stellen

Sie leiden unter einer oder mehreren Erkrankungen, die Ihre Gesundheit zunehmend verschlechtern. Sie sind nicht mehr oder nur schwer in der Lage, sich selbst zu versorgen, sodass Sie auf mehr Unterstützung angewiesen sind. In diesem Fall ist der richtige Zeitpunkt gekommen, einen Pflegegrad zu beantragen.

Finden Sie oder Ihre Angehörigen es schwierig, den Antrag zu stellen und das gesamte Management zu bewältigen?

Als Pflegesachverständiger prüfe ich gemeinsam mit Ihnen Ihre Unterlagen und berate Sie sowie Ihre Angehörigen hinsichtlich der Möglichkeit, einen Pflegegrad zu erhalten. Falls ja, kann ich auf Wunsch von ihnen, das komplette Antragsverfahren übernehmen, um Ihre Leistungsansprüche geltend zu machen.

Antrag zur Höherstufung eines Pflegegrades

Sie haben vor Jahren einen Pflegegrad erhalten, aber Ihr Gesundheitszustand hat sich in letzter Zeit verschlechtert, wodurch Ihre Lebensqualität beeinträchtigt wurde. Dann ist der richtige Zeitpunkt, über einen Antrag auf Höherstufung zustellen.

Finden Sie oder ihre Angehörige schwierig den Antrag und das gesamte Management zu führen? 

Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich als Pflegesachverständige Ihre Unterlagen und berate Sie sowie Ihre Angehörigen, ob die Möglichkeit einer höheren Einstufung des Pflegegrades besteht. Wenn ja, kann ich für Sie das komplette Antragsverfahren übernehmen, um Ihre Leistungsansprüche durchzusetzen.

Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes

Vor der Begutachtung

Nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben, meldet sich der Medizinische Dienst, um einen Termin für eine Begutachtung in Ihrem Zuhause zu vereinbaren.

Auf Wunsch kann ich Sie bzw. Ihre Angehörigen auf diese Begutachtung vorbereiten. Dazu gehört ein ausführliches Gespräch mit einer detaillierten Erklärung des Begutachtungsablaufs, der einzelnen Module sowie wichtige Hinweise, worauf Sie besonders achten sollten, damit die Begutachtung zu Ihrem Vorteil erfolgt.

Während der Begutachtung

Wenn Sie es für notwendig halten, werde ich Sie bzw. Ihre Angehörigen zum Begutachtungstermin vor Ort begleiten. Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, dass ich während der Begutachtung nur als Beobachter anwesend sein darf und mich nicht aktiv in die Arbeit des Gutachters einmischen kann. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sollte, sofern nicht unbedingt erforderlich, von keiner anwesenden Person gestört oder unterbrochen werden. 

Im Anschluss an die Begutachtung findet ein Gespräch zwischen Ihnen und mir statt.

Ergebnis der Pflegebegutachtung

Nach der Begutachtung erhalten Sie von der Pflegekasse das Ergebnis, entweder mit der Anerkennung oder der Ablehnung eines Pflegegrads bzw. der beantragten Leistung. Sollten Sie mit diesem Ergebnis nicht einverstanden sein, kann ich gerne die gesamte Dokumentation der Begutachtung für Sie überprüfen. Anschließend erfolgt ein Beratungsgespräch, folgend kommt in Frage den Weg zum Widerspruch. 

 

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Diplom-Pflegewirtin (FH)

Nadine Pérez Artolachipe

Pflegesachverständige Gutachterin

Telefon: 49 176-30196115        

Fax: 03212-3443697                                                                        

E-Mail: pflegeberatung.perez@web.de

Homepage: www.pflegeberatung-gutachten.com                                     

© Pflegeberatung und Gutachten - Nadine Pérez Artolachipe. Alle Rechte vorbehalten.

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